Wichtige Hinweise

 

Hintergrund:

Die Gutschriftsanforderung ist standardmäßig als Informationsbeleg für den Kunden gedacht. Der Aufbau der Gutschriftsanforderung entspricht dem der Rechnung. Dieser Beleg wird meist verwendet, um Kunden, die eine Gutschrift schicken, einen Beleg über die entsprechenden Aufträge und Beträge zukommen zu lassen.

Grundsätzlich werden beim Erstellen der Gutschriftsanforderung keine Buchungen (Umsatz, offene Posten) durchgeführt.

 

Achtung:

In den Programmoptionen Karteikarte „Freigabe/Fakturierung“ kann eingestellt werden, dass beim Ausdruck der Gutschriftsanforderung die enthaltenen Aufträge auf berechnet gesetzt werden.

 

In diesem Fall ist unbedingt zu beachten:

-     es werden keine Umsätze geschrieben

-     es erfolgen keine Eintragungen in das Rechnungsjournal

-     es erfolgt keine Übertragung in eventuelle Fibu-Schnittstellen

-     es erfolgt kein Eintrag in die OP-Verwaltung

 

-     die – in der Gutschriftsanforderung – enthaltenen Aufträge werden auf berechnet gesetzt und sind damit in der Fakturierung NICHT mehr verfügbar.

 

Hinweis:

Um die – auf berechnet gesetzten – Aufträge zur Fakturierung wieder zu öffnen, müssen Sie die Gutschriftsanforderung mit der Funktion „Fakturierung Kunde / Gutschriftsanforderung löschen“ löschen. Damit werden die Berechnetkennzeichen der Aufträge zurück gesetzt.

Siehe Kapitel „Gutschriftsanforderung an Kunde löschen“