Mahnung mit Gegenrechnung der Unternehmergutschriften

 

Im Mahnlauf können eventuelle Unternehmergutschriften gegengerechnet werden. Nachfolgend sind die Änderungen zum Standardablauf ohne Gegenrechnung beschrieben.

ACHTUNG:

Diese Funktionalität kann nur verwendet werden, wenn die Unternehmeradresse an die Kundenadresse angebunden ist. Kennzeichen „Ist auch Unternehmer“ im Kundenstamm und Eingabe der Unternehmernummer.

 

Mahnung mit Gegenrechnung der Unternehmergutschriften bei verknüpften Adressen (Kunde = UTN)

 

z.B. Kunde Nr. 100007 ist auch UTN Nr. 700008 (muss im Kundenstamm 100007 definiert werden)

- beim Zuschalten der Offenen Posten der Unternehmer „Mit Gegenrechnung“ können auch die Unternehmer-Gutschriften zur Mahnung markiert werden. Diese werden auf den Mahnformularen (Mahnliste und Mahnung) als „GUTHABEN“ mitgerechnet. (Der Mahnstufenzähler wird bei diesen Posten nicht erhöht.)

 

 

 

Mahnliste drucken:

 

 

 

Mahnung drucken: