Ein Werkstattauftrag kann als
„Kopiervorlage“ markiert werden.
Kopiervorlagen können als Muster für wiederkehrende Werkstattaufträge verwendet werden.
Ein als Kopiervorlage zu markierender Werkstattauftrag darf keine erledigten oder abgerechnete Positionen besitzen.
Kopiervorlagen können nicht fakturiert werden und fließen nicht in die Datenermittlung von Statistiken ein.