Zur korrekten Generierung der Buchungsdaten (zur Übergabe in die Finanzbuchhaltung) müssen die Konten in Gehr Dispo SP entsprechend gespeichert werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Zuordnung der Konten sind im Kapitel „Datenübergabe in Fibu / Kontierung in Gehr Dispo SP“ beschrieben.
In der Datev-Schnittstelle wird KEIN Steuerschlüssel an die Buchhaltung übergeben.
D.h. in der Kontierungsvorgabe (siehe weitere Erklärung) MUSS ein Automatikkonto verwendet werden.
Z. Bsp. EG-Auslandskonto: 8336
Drittlandkonto(z. Bsp. Schweiz) 8338
Hintergrund:
Mit diesen Konten sind in der Regel weitere Funktionen verknüpft sind z. Bsp. Bei EG-Konto = Übergabe in die ZM-Meldung usw.
Reicht dieses Konto 8336 z. Bsp. wegen genauerer Einzelübersicht zu diesen Erlösen nicht aus, kann z. Bsp. ein Konto 8335 IN DATEV angelegt werden und mit den gleichen Automatikfunktionen versehen werden.
Datev bevorzugt dieses Vorgehen (Verwendung von Automatikkonten), damit bei gesetzlichen Änderungen - die eine Pflege der Konten erfordern – diese einfacherer durchzuführen sind, und automatisch an die angelegten Konten weitergegeben werden können.
In der Leistungsart, die in Gehr Dispo SP angelegt wird, werden die Datev-Konten eingetragen. Je nach Besteuerung muss in den Spalten „steuerpflichtig“ und „steuerfrei“ das von DATEV dafür vorgesehene Konto eingetragen werden.
Hier muss ein Automatikkonto z. Bsp. Konto 8400 (steuerpflichtig) und ein Auslandskonto das nicht steuerpflichtig ist, eingetragen werden, da nur Bruttobeträge übergeben werden.
Datev splittet beim Import dann automatisch in Netto und Steueranteil.
Die Verwendung des betreffenden Kontos (steuerfrei oder steuerpflichtig) wird definiert über:
- Kundenart im Kundenstamm (Hinweis: Kann im Auftrag übersteuert werden)
- Versteuerung in der Leistung (steuerfrei/steuerpflichtig)
Abhängig von dieser Belegung, wird das entsprechende Konto (steuerpflichtig oder steuerfrei) an die Schnittstelle übergeben.