- Gültig AB
Durch Eingabe dieses Datums geben Sie an, ab wann diese Tarifzeile (Staffelung) zur Berechnung des Auftragswertes verwendet werden soll.
Hinweis:
Durch die Eingabe des entsprechenden Datums können Sie so z.B. steuern, dass eine Staffelung ab einem bestimmten Datum NICHT mehr gelten soll (Ablaufdatum) oder erst ab einem bestimmten Datum wirksam werden soll (Terminierung eines neuen Tarifwertes).
Mit dieser Eingabe kann die Änderung jedes Tarifwertes (Menge, Grundpauschale, Mindestanzahl und Staffelpreis) terminiert werden.
„Alte“ Werte (wie war der Preis im letzten Jahr?) bleiben zur Information erhalten.
Maßgebend für die Ermittlung der Staffel ist das Ladedatum des Auftrags.
- Staffelmenge Bis
Hier wird eingetragen bis zu welcher Menge der entsprechende Staffelpreis verwendet werden soll.
Am obigen Bsp.:
Die Eingabe im Auftrag
führt zur Verwendung der 1. Staffel (bis 10).
- Grundpauschale
Unabhängig von der Staffelmenge, kann zu jeder Staffel eine Grundpauschale eingetragen werden. Diese wird in dieser Staffel IMMER berechnet.
- Mindestanzahl
Hier wird kann eine Mindestmenge eingetragen werden. Diese Mindestmenge ist in der eingetragenen Grundpauschale beinhaltet. Erst ab Überschreitung dieser Mindestmenge, wird – für die überschreitende Anzahl – der eingetragene Staffelpreis berechnet.
- Preis bei Überschreitung
Hier wird der „Einzelpreis je Mengeneinheit“ gespeichert welcher für die – die Mindestanzahl überschreitende - Anzahl berechnet werden soll.
Bsp.
Tarifwerte
Eingabe im Auftrag
è Auftragskosten
Rechenweg:
Grundpauschale + [(Menge aus Auftrag - Mindestanzahl) x Einzelpreis] = Auftragskosten
12,00 € + [(4,5 – 2) x 22,30 € ] = 12,00 € + 2,5 x 22,30 € = 89,50 €
è Auftragsertrag in Verbindung mit Staffeltarif für Frachtzahler aus vorherigem Kapitel