D. Auswertung Fahrzeugkosten

 

Abnutzung (D 34)

Der bewegliche bzw. kilometerabhängige Teil der Abschreibung. In der Regel 50% der Gesamtabschreibung.

Andere Prozentsätze sind je nach zeit- oder leistungsintensivem Einsatz möglich.

 

Rechengang:

 

 

 

Abnutzung pro km x km-Leistung pro Jahr (B12) = Kosten für Abnutzung pro Jahr

 

 

 

 

 

 

Treibstoff (D 35)

Km-Leistung pro Jahr (B 12) x Verbrauch l/100 km (B 20) x Durchschnittspreis (B 24)  = Treibstoffkosten/Jahr.

 

 

Schmierstoffe (D 36)

Die Schmierstoffkosten werden am einfachsten als Prozentwert der Treibstoffkosten angesetzt. Erfahrungswert: ca. 3-5%.

 

Reifenkosten (D 37)

Die Reifenkosten je gefahrenem Kilometer werden wie folgt (jeweils achsbezogen) ermittelt:

 

 

 

(Einzelpreis vorne/Laufleistung vorn x Reifenanzahl vorne + ebenso für hinten)   x  100   = Reifenkosten (ct/km)

 

 

Fremdreparaturkosten (D 38)

Das sind die von Fremdwerkstätten berechneten Leistungen und Ersatzteile.

 

Eigenreparaturkosten (D 39)

Hier werden die für das Fahrzeug in der betriebseigenen Werkstatt erbrachten Reparaturleistungen angesetzt (neben den benötigten Ersatzteilen auch die Verrechnungssätze für Werkstattpersonal, Maschinen und Raumkosten etc.).

 

Sonstige km-abhängige Kosten (D 40)

Betriebsindividuelle km-abhängige Kosten, wie z. B. Straßenbenutzungs-, Fähr-, Parkgebühren, Silo- bzw. Tankreinigungskosten.

 

KM-ABHÄNGIGE KOSTEN (D 42)

Summe der Kosten aus Zeile D34 bis D40. Sie fallen nur an, wenn das Fahrzeug fährt. Sie steigen bzw. sinken mit der Fahrleistung.

 

Fahrerlohn, Brutto (D 42)

Bruttojahreslohn des Fahrers, evtl. auch des Beifahrers.

 

Urlaubsgeld (D 43), Weihnachtsgeld (D 44)

Urlaubs-/Weihnachtsgeld des Fahrers bzw. Beifahrers.

 

Personalfaktor (D 45)

Hier werden Urlaubs- und Krankheitsvertretung des Fahrers/Beifahrers berücksichtigt.

 

Sozialaufwendungen (D 46)

Prozentaufschlag für gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialaufwand auf den Bruttolohn (auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

 

Fahrerspesen (D 47)

Die Fahrerspesen werden der Buchhaltung entnommen bzw. je Einsatztag auf 1 Jahr hochgerechnet (Aushilfsfahrer, Springer berücksichtigen).

 

Sonstige Fahrpersonalkosten (D 48)

Soweit Fahrpersonalkosten in den Zeilen D42 bis D47 nicht berücksichtigt wurden bzw. speziell ausgewiesen werden sollen, sind sie hier einzutragen.

 

 

FAHRPERSONALKOSTEN (D 49)

Summe der Kosten aus Zeile D 42 bis D 48.

Sie sind zum weitaus überwiegenden Teil zeitabhängig, d.h. durch veränderte Fahrleistung nicht beeinflussbar.

 

Entwertung (D 50)

Der feste bzw. zeitabhängige Teil der Abschreibung. In der Regel 50% der Gesamtabschreibung. Soweit bei Abnutzung ein abweichender Prozentsatz verwendet wurde, ist hier die Differenz zu 100% einzugeben.

 

Rechengang:

 

 

 

Zins (D 51)

Verzinsung des betriebsnotwendigen Vermögens. Es ist je nach den betrieblichen Verhältnissen ein Mischzins aus Darlehens- und Kontokorrentkrediten zu verwenden.

 

Kfz-Steuer (D 52)

Die im Jahr tatsächlich bezahlte Steuer (Aufpreis für unterjährige Zahlungsweise bzw. Rückzahlung bei zeitweise abgemeldetem Fahrzeug ist zu berücksichtigen).

 

Haftpflicht, Kasko (D 53)

Die Beiträge sind den Prämienrechnungen zu entnehmen. Auch hier ist die zeitweilige Abmeldung des Fahrzeuges sowie die Zahlungsweise der Prämien mit den entsprechenden Aufschlägen zu berücksichtigen:

 

Transportversicherung (D 55)

 

Autobahngebühr (D 56)

Hier ist zu beachten, ob die Gebühr jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich entrichtet wird.

 

Sonstige feste Fahrzeugkosten (D 57)

Betriebsindividuelle zeitabhängige Kosten (z.B. Garage bzw. Kosten für Abstellflächen, überzählige Anhänger, Wechselbrücken).

 

FESTE FAHRZEUGKOSTEN (D 58)

Summe der Zeilen D 50 – D 57. Diese Kosten sind allein von der Zeit abhängig und demnach auch nicht durch die Fahrleistung zu beeinflussen.

 

EINSATZKOSTEN (D 59)

Summe aus KM-ABHÄNGIGEN KOSTEN(D 41), FAHRPERSONALKOSTEN (D 49) und FESTEN FAHRZEUGKOSTEN (D 58). Einsatzkosten sind die dem Fahrzeug direkt zurechenbaren Kosten.

 

 

Allgemeine Verwaltungskosten (D 60)

Das sind Kosten, die für Verwaltung und Disposition des Fahrzeuges entstehen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Büropersonal, Energie, Gebäude, Mieten, betriebliche Steuern, Beiträge und Versicherungen, Werbung, Telefon, Porto, büromaterial, Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten können in ihrer absoluten Höhe nicht für ein einzelnes Fahrzeug ermittelt werden, sind aber in ihrer Gesamtheit durch sämtliche Fahrzeuge zu tragen. Sie müssen möglichst verursachungsgerecht auf die einzelnen Fahrzeuge (mit Hilfe spezieller Schlüssel) aufgeteilt werden.

 

 

Unternehmerlohn (D 61)

Dies ist der kalkulatorische Kostenansatz für die tätige Mitarbeit des Unternehmers. Auch der Unternehmerlohn ist mit einem speziellen Schlüssel auf die Fahrzeuge aufzuteilen.

 

Unternehmensrisiko (D 62)

Kalkulierbare Risiken wie z. B. Forderungsausfälle, von der Versicherung nicht übernommene Schäden, Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherung. Der Ansatz des Unternehmensrisikos ist betriebsindividuell und auf das Einzelfahrzeug bezogen zu ermitteln.

 

Unternehmensgewinn (D 64, D 65)

Hier ist der Betrag einzusetzen, den der Unternehmer als Gewinnaufschlag für das Fahrzeug/den Lastzug kalkuliert.

 

Sonstige Gemeinkosten (D 64, D 65)

Weitere, einem Fahrzeug nicht direkt zurechenbare Kosten.

 

GEMEINKOSTEN UND GEWINN (D 66)

Summe der Gemeinkosten mit Gewinnaufschlag aus den Zeilen D 60 bis D 65.

 

GESAMTKOSTEN (D 67)

Summe aus den direkt für das Fahrzeug zurechenbaren EINSATZKOSTEN (D 59) und den nicht direkt zurechenbaren GEMEINKOSTEN UND GEWINN (D 66).